Immobilien - EnEV-Energiesparen

14. Juli 2009

Ab dem 01. Oktober 2009 wird die neue, deutlich verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft treten und die bisherigen Regelungen dieser Verordnung (EnEV 2007) ablösen. Ziel dieser Verschärfung ist es, durch die neuen, noch strengeren bautechnischen Vorgaben bei neu zu errichtenden Bauwerken oder der Sanierung bereits bestehender Gebäude deren Energieverbrauch zu senken. Somit sollen vorhandenen Energiequellen geschont und gleichzeitig die Kosten des Energieverbrauchs gesenkt werden. Einen ersten Überblick über den Geltungsbereich und die Änderungen der EnEV 2009 finden Sie auf der EnEV-online Seite im Internet.

Die EnEV 2009 und deren bautechnische Vorgaben richten sich an alle die mit Immobilien zu tun haben. Beispielsweise Bauunternehmer, Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, aber auch an Verwalter von Eigentümergemeinschaften und Asset-Manager. Sie alle werden die Vorgaben der verschärften EnEV 2009 gegenüber ihrem jeweiligen Vertragspartner zu beachten haben oder Ansprüche auf ihre Einhaltung herleiten können.

Auf den ersten Blick erscheint der Umgang mit der EnEV und ihren zahlreich abgestuften Vorgaben und Ausnahmen sowie dem Verfahren zur Ausstellung des Energiepasses noch unübersichtlich. Aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Wir bieten Ihnen, in enger Zusammenarbeit mit technischen Sonderfachleuten (Ingenieuren) verschiedenster Fachrichtungen, eine umfassende und aufeinander abgestimmte Beratung im Zusammenhang mit allen Fragen bezüglich der Einhaltung der EnEV und der Ausstellung des Energiepasses an. Dies gilt sowohl bei der Errichtung eines neuen Bauwerks als auch der Sanierung eines bereits bestehenden Gebäudes.

Haben Sie sich die Website “Energiesparverordnung” angeschaut? Haben Sie Eigenpotenzial und/oder sind sich noch nicht ganz sicher? Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Erstberatung sowie die vollständige und nachhaltige Begleitung bei der Umsetzung von Einsparungen. Treten Sie mit uns in Kontakt entweder telefonisch (0211/492590) oder per E-Mail.

Mit Herrn Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch verfügen wir über einen langjährig erfahrenen Spezialisten im Immobilienrecht.